Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Die für die Versorgung des Kunden mit Strom zu erfüllenden Aufgaben sind gesetzlich aufgeteilt zwischen dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Abnahmestelle, über die der Kunde mit Strom versorgt wird, angeschlossen ist. Greenpeace Energy e.G. (GPE) übernimmt die Stromlieferung und veranlasst für den Kunden die notwendigen Klärungen mit dem Netzbetreiber.

1. Organisation des Stromwechsels

GPE organisiert den gesamten Stromwechsel für die Kunden. GPE trägt Sorge dafür, dass die Interessen der Kunden gegenüber den Netzbetreibern und anderen Beteiligten gewahrt bleiben. Der Kunde ermöglicht durch seine Vollmacht, dass GPE Erklärungen zu diesem Zweck für ihn abgeben kann.

2. Art und Umfang der Versorgung

Im Rahmen dieses Vertrages wird Strom in Niederspannung (ca. 230/400V) geliefert.

GPE ist verpflichtet, die für die Deckung des Strombedarfs des Kunden erforderliche Stromlieferung zu erbringen. GPE ist von der Lieferpflicht befreit, wenn sie an der Lieferung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände gehindert ist, deren Beseitigung ihr nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. GPE ist auch dann von der Lieferpflicht befreit, wenn Unterbrechungen oder Störungen der Elektrizitätsversorgung Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses sind, es sei denn die Störung beruht auf unberechtigten Maßnahmen von GPE.

Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung ist GPE berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Versorgungsunterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Beginn der Unterbrechung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.

3. Ablesung und Abrechnung

Die Verbrauchsablesung erfolgt in der Regel durch den örtlichen Netzbetreiber. Die bisherigen Abrechnungszeiträume des Kunden werden beibehalten. Während des Abrechnungszeitraumes werden monatlich gleiche Abschlagszahlungen in Höhe von einem Zwölftel des voraussichtlichen Jahresentgelts erhoben. Diese Abschlagszahlungen sind jeweils zum 15. des laufenden Kalendermonats fällig.

4. Änderung der Preise und der AGB

Änderungen der Preise und Versorgungsbedingungen werden dem Kunden mit der Kundenzeitschrift zugesandt oder anderweitig in Textform mitgeteilt und erläutert. Sie werden frühestens sechs Wochen nach dieser Mitteilung wirksam, es sei denn, der Kunde hat zuvor den Vertrag schriftlich gekündigt.

5. Vertragslaufzeit

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass dem Kunden auf seine schriftlich, elektronisch oder telefonisch übermittelte Bestellung hin eine Vertragsbestätigung von GPE zugeht. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt nach Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Versorger. Der Vertrag kann monatlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung bleibt dem Kunden die Möglichkeit erhalten, sich wieder von dem örtlichen Versorger der allgemeinen Versorgung im Rahmen der Grundversorgung versorgen zu lassen. Kündigungen bedürfen der Schriftform. GPE bestätigt eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform (Brief, Fax, E-Mail).

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht der Vertrag fort. Der Kunde teilt GPE seine neue Adresse frühzeitig vor dem Umzug mit (möglichst 6 Wochen vorher).

6. Haftung

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung haftet, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, nicht GPE, sondern der Netzbetreiber dem Kunden aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung entsprechend § 18 Netzanschlussverordnung (NAV). Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von GPE beruht. GPE ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Der vollständige Text der NAV und der StromGVV ist unter www.greenpeace-energy.de/downloads abrufbar und wird auf Nachfrage des Kunden kostenlos übersandt.

7. Datenschutz

Zur Erfüllung des Vertrages bedient sich GPE zurzeit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Dienstleister u.a. für die technische Abwicklung, die Organisation des Versorgerwechsels und die Abrechnung. Zu diesem Zweck werden die Kundendaten dorthin übermittelt und dort gespeichert, verarbeitet und genutzt. GPE ist Teil des internationalen Greenpeace-Verbundes (Greenpeace). Die Kundendaten können zum Zwecke der Information über die Arbeit von Greenpeace innerhalb des Greenpeace-Verbundes übermittelt und genutzt werden. An andere Dritte werden die Kundendaten nicht weitergegeben.

Gültig ab 01.01.2007

Für Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen stehen wir gerne zur Verfügung.


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