Genossenschaften
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Eine eingetragene Genossenschaft ist formal eine Kapitalgesellschaft, die ausschließlich den Genossenschaftsmitgliedern gehört. Zweck einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern der gemeinschaftliche Einkauf von Gütern oder Leistungen, die den Mitgliedern oder – wie bei Greenpeace Energy - allen Interessierten zur Verfügung stehen. Genossenschaften sind selbst verwaltet, das heißt, die Mitglieder treffen ihre Entscheidungen in den Organen der Genossenschaft selbst. Auch das Eigenkapital wird von den Mitgliedern aufgebracht.
Wie sind Genossenschaften aufgebaut?
Genossenschaften sind demokratisch aufgebaut. Die General- bzw. Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung der Jahresergebnisse. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreterversammlung Rechenschaft abzulegen.
Wie wird abgestimmt?
Bei Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern wählen diese 50 Vertreter und Vertreterinnen, die an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teilnehmen. Dieses Gremium bestimmt u.a. über die Verwendung des Jahresergebnisses. So kann die Versammlung z.B. bestimmen, ob Überschüsse an die Mitglieder zurückfließen oder in regenerative Anlagen investiert werden. Das Stimmrecht ist für alle Anteilseigner gleich - unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Einlagen hat jeder nur eine Stimme.
Welche Vorteile bietet mir eine Genossenschaftsmitgliedschaft?
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer und somit Mitunternehmer. Im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute, entweder in Form einer Rückvergütung oder Dividende auf das eingezahlte Kapital. Außerdem erhalten Sie zweimal jährlich aktuelle Informationen aus der Genossenschaft.
Greenpeace Energy eG
Warum ist Greenpeace Energy eine Genossenschaft?
Als Genossenschaft gehört Greenpeace Energy ausschließlich seinen Mitgliedern. Mit ihren Einlagen sorgen Sie dafür, dass wir eine solide Eigenkapitalbasis haben und von Banken und Großanteilseigner wirtschaftlich und politisch unabhängig sind.
Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?
Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person, mit oder ohne Strombezug von Greenpeace Energy. Sie kann mindestens einen und höchstens 100 Anteile à 55 Euro zeichnen.
Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?
Schicken Sie uns einfach das ausgefüllte Beitrittsformular per Fax oder Post zu aus juristischen Gründen können Sie sich leider nicht online anmelden. Gerne können Sie auch telefonisch weitere Informationen zur Genossenschaft erhalten (040 / 808 110-350).
Wie ist das Verhältnis zur Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V.?
Die Genossenschaft ist laut Satzung dazu verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom zu erfüllen, welche von der Umweltorganisation Greenpeace e.V. aufgestellt werden. Daher auch der Name „Greenpeace Energy“. Um die Verwendung des Namens zu regeln, besteht ein Vertrag zwischen der Genossenschaft und Greenpeace. Die gemeinnützige Organisation hält als Gründungsmitglied nur einen Anteil von 55 Euro. Weitere wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen bestehen nicht. Die Genossenschaft agiert in ihren unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig.
Wie hoch ist mein finanzielles Risiko?
Sie haften ausschließlich in Höhe Ihrer Einlage. Eine Nachschusspflicht besteht nach § 40 unserer Satzung nicht.
Wie soll ich meinen Beitrag entrichten?
Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, was uns enorm viel Aufwand erspart, buchen wir Ihre Einlage von Ihrem Konto ab. Möchten Sie lieber per Rechnung bezahlen, überweisen Sie den Betrag bitte nach Erhalt der Zahlungssaufforderung auf das von uns angegebene Konto.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von acht Monaten zum Ende des Geschäftsjahrs kündigen. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss des Jahres, in dem Sie ausscheiden. Weist der Abschluss einen Fehlbetrag aus, erhalten Sie Ihre Einlage um den Anteil am Fehlbetrag vermindert zurück. Wurde ein Überschuss erwirtschaftet, erhöht sich die Rückzahlungssumme um den Gewinnanteil. Die Auszahlung kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die Vertreterversammlung den Jahresabschluss des Geschäftsjahres festgestellt hat.